Herzlich willkommen beim Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Baden

Schön, dass Sie sich für unseren Dienst interessieren. Sie finden hier alle wichtigen Informationen rund um das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht KESR und zum Kindes- und Erwachsenenschutzdienst KESD.

 

Anträge auf Beistandschaften oder das Einreichen von Gefährdungsmeldungen fallen unter die Zuständigkeit des Familiengerichts (KESB):

Telefon: 056 200 13 13 | Fax: 056 200 13 14 | Kontaktformular

Adresse:
Gerichte
Familiengericht Baden
Mellingerstrasse 2a
5400 Baden

Kindes- und Erwachsenenschutzdienst
des Bezirks Baden

Gstühlplatz 2
5400 Baden
T 056 204 30 50
info@kesdbaden.ch

Öffnungszeiten

Montag-Freitag
08.30-11.30 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag
14.00-16.30 Uhr

Dienstag und Freitag Nachmittag geschlossen.