Herzlich willkommen beim Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Baden
Schön, dass Sie sich für unseren Dienst interessieren. Sie finden hier alle wichtigen Informationen rund um das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht KESR und zum Kindes- und Erwachsenenschutzdienst KESD.
Anträge auf Beistandschaften oder das Einreichen von Gefährdungsmeldungen fallen unter die Zuständigkeit des Familiengerichts (KESB):
Telefon: 056 200 13 13 | Fax: 056 200 13 14 | Kontaktformular
Adresse:
Gerichte
Familiengericht Baden
Mellingerstrasse 2a
5400 Baden