Familiengericht (KESB)

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Bezirksgerichts. Es ist zuständig für alle Aufgaben des Kindes- und Erwachsenenschutzes, die es als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wahrnimmt.

Das Familiengericht entscheidet über die Errichtung von Beistandschaften, ist in der Folge auch Aufsichtsbehörde über die Fallführung von Beistandschaften und entscheidet über allfällige Anpassungen der bestehenden Massnahmen.

Gefährdungsmeldungen können direkt dem Familiengericht eingereicht werden. 

Bezirksgericht Baden 
Abteilung Familiengericht
Mellingerstrasse 2a
CH-5400 Baden
Tel. +41 56 200 13 95 / +41 56 200 13 32
Fax +41 56 200 13 14
familiengericht.baden@ag.ch

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Kindes- und Erwachsenenschutzdienst
des Bezirks Baden

Gstühlplatz 2
5400 Baden
T 056 204 30 50
info@kesdbaden.ch

Öffnungszeiten

Montag-Freitag
08.30-11.30 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag
14.00-16.30 Uhr

Dienstag und Freitag Nachmittag geschlossen.