Welche Aufgaben hat eine Beiständin oder ein Beistand?

  • Die Aufgabe der Beiständin oder des Beistandes ist es, die betroffene Person in den von der KESB definierten Aufgabenbereichen zu unterstützen und/oder zu vertreten. Dabei stehen das Wohl und der Schutz der betroffenen Person im Zentrum.
  • Im Erwachsenenschutzrecht sind folgende Aufgabenbereiche möglich: Wohnen, Gesundheit, soziales Umfeld, Finanzen, Arbeit, Schule/Ausbildung etc.
  • Im Kindesschutz sind folgende Aufgabenbereiche möglich: Vermittlung in Besuchsrechtsstreitereien; Unterstützung in Erziehungsfragen, Suche und Begleitung bei Platzierungen, Unterstützung bei Schule/Ausbildung, Kindesverfahrensvertretung