Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Am 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Es ersetzte das alte Vormundschaftsrecht aus dem Jahr 1912.
Familiengericht
Das Familiengericht entscheidet über die Errichtung von Beistandschaften und löste 2013 die Vormundschaftsbehörde in ihrer Funktion ab.
Massnahmen
Es wird unterschieden zwischen Massnahmen für Erwachsene und Massnahmen für Kinder und Jugendliche. Hier erfahren Sie mehr zu den Artikeln im ZGB.