Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Am 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Es ersetzte das alte Vormundschaftsrecht aus dem Jahr 1912.

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Familiengericht

Das Familiengericht entscheidet über die Errichtung von Beistandschaften und löste 2013 die Vormundschaftsbehörde in ihrer Funktion ab.

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Massnahmen

Es wird unterschieden zwischen Massnahmen für Erwachsene und Massnahmen für Kinder und Jugendliche. Hier erfahren Sie mehr zu den Artikeln im ZGB. 

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Kindes- und Erwachsenenschutzdienst
des Bezirks Baden

Gstühlplatz 2
5400 Baden
T 056 204 30 50
info@kesdbaden.ch

Öffnungszeiten

Montag-Freitag
08.30-11.30 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag
14.00-16.30 Uhr

Dienstag und Freitag Nachmittag geschlossen.