Familiengericht (KESB)
Das Familiengericht ist eine Abteilung des Bezirksgerichts. Es ist zuständig für alle Aufgaben des Kindes- und Erwachsenenschutzes, die es als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wahrnimmt.
Das Familiengericht entscheidet über die Errichtung von Beistandschaften, ist in der Folge auch Aufsichtsbehörde über die Fallführung von Beistandschaften und entscheidet über allfällige Anpassungen der bestehenden Massnahmen.
Gefährdungsmeldungen können direkt dem Familiengericht eingereicht werden.
Bezirksgericht Baden
Abteilung Familiengericht
Mellingerstrasse 2a
CH-5400 Baden
Tel. +41 56 200 13 95 / +41 56 200 13 32
Fax +41 56 200 13 14
familiengericht.baden@ag.ch