Welche Möglichkeiten gibt es gegen Entscheide Beschwerde einzulegen?
Es besteht jederzeit die Möglichkeit gegen Entscheide der KESB beim Obergericht Beschwerde zu führen und gegen Entscheide des Beistandes kann bei der KESB Rekurs eingelegt werden.
Es besteht jederzeit die Möglichkeit gegen Entscheide der KESB beim Obergericht Beschwerde zu führen und gegen Entscheide des Beistandes kann bei der KESB Rekurs eingelegt werden.