Wer bekommt eine Beiständin oder einen Beistand?

  • Die KESB ordnet eine Erwachsenenbeistandschaft an, wenn die Unterstützung einer hilfsbedürftigen Person durch private oder öffentliche Dienste nicht ausreicht den Schwächezustand zu beheben
  • Wenn eine urteilsunfähige, erwachsene Person keine ausreichende eigene Vorsorge getroffen hat
  • Die KESB ordnet eine Kindesschutzmassnahme an, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe sorgen